1. Maßgebende Bedingungen
a) Unsere Bestellungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Einkaufsbedingungen.
b) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten gelten auch dann nicht, wenn ihnen
nicht ausdrücklich widersprochen wurde
2. Angebot
a) Alle Angebote müssen unseren Anfragen entsprechen. Abweichungen sind im Angebot
ausdrücklich hervorzuheben.
b) Sämtliche Angebote erfolgen für uns kostenlos.
3. Bestellungen
a) Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind für uns verbindlich.
b) Die Annahme der Bestellung muss vom Lieferanten unverzüglich schriftlich bestätigt werden.
4. Lieferanschrift
ZAK-Handels GmbH
Übungsfirma der Bizerba GmbH & Co.KG
Behrstr. 105
72336 Balingen
oder
Postfach 10 01 64
72301 Balingen
5. Preise
Ändern sich zwischen Bestellung und Lieferung wesentliche Kostenfaktoren zugunsten des Lieferanten, so sind die daraus resultierenden Preisvorteile an uns weiterzugeben.
6. Rechnungen und EU-Ursprungserzeugnisse
a) Rechnungen dürfen der Lieferung nicht beigelegt werden. Sie müssen unsere Bestellnummer
enthalten und in zweifacher Ausfertigung bei uns eingehen.
b) Der Lieferant ist verpflichtet, spätestens bei der ersten Lieferung eine Erklärung gemäß
EU-Verordnung über die Ursprungseigenschaften (Zollpräferenz) der gelieferten Ware
abzugeben.
7. Zahlungsbedingungen
a) Die Zahlungsfrist läuft ab Rechnungseingang, frühestens jedoch ab Eingang der Lieferung.
b) Etwaige Differenzen in der Rechnungsstellung werden bei der Zahlung verrechnet.
c) Rechnungs- und Kundennummer können höchstens mit 8 Ziffern berücksichtigt werden.
8. Versand
a) Der Sendung ist der Lieferschein in 2-facher Ausfertigung beizufügen.
b) Sämtliche Versandpapiere müssen unsere Bestellnummer enthalten.
c) In Fällen des Verzuges gelten die vereinbarten Bestimmungen. Die Annahme von verspäteten
Lieferungen enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche.
9. Lieferzeit und Lieferverzug
a) Maßgebend für die Einhaltung der Lieferzeit ist der Eingang der Ware bei uns.
b) Vorablieferungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung unsererseits möglich. Der ver-
einbarte Zahlungstermin wird durch Vorablieferungen nicht berührt.
c) In Fällen des Verzuges gelten die vereinbarten Bestimmungen. Die Annahmen von ver-
späteten Lieferungen enthält einen Verzicht auf Ersatzansprüche.
10. Eigentumsvorbehalt
Dem Lieferanten steht nur der einfache Eigentumsvorbehalt zu.
11. Qualität
a) Der Lieferant garantiert eine dem jeweiligen technischen Stand entsprechende Produktqualität.
b) Der Lieferant hat uns auf mögliche Änderungen und Verbesserungen hinzuweisen.
c) Jede Änderung des Liefergegenstandes bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
12. Gewährleistung
a) befindet sich der Lieferant mit der Ersatzlieferung oder Nachbesserung im Verzug, sind wir
nach Unterrichtung des Lieferanten berechtigt, die Beseitigung der Mängel auf Kosten des
Lieferanten vornehmen zu lassen.
b) Die etwaige Rücksendung beanstandeter Liefergegenstände erfolgt auf Rechnung und
Gefahr des Lieferanten.
c) Die Gewährleistung endet mit Ablauf von 18 nach der Lieferung an uns.
14. Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
a) Es gilt das Recht von Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Kaufgesetzes.
b) Erfüllungsort für die Lieferung ist Balingen.
c) Gerichtsstand ist Balingen.