Automobil-Handels-GmbH
Übungsfirma der Beruflichen Schulen Bebra
  
  Wir sind eine Übungsfirma. Alle von uns angebotenen Waren und Dienstleistungen besitzen einen fiktiven Charakter. Die angebotenen Produkte dienen lediglich Schulungszwecken.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemein
  2. Preise
  3. Zahlung/Zahlungsverzug
  4. Lieferung und Lieferungsverzug
  5. Annahmeverzug
  6. Eigentumsvorbehalt
  7. Gewährleistung
  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

I Allgemein

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen. Abweichungen bedürfen bedürfen der Vereinbarung und unserer schriftlichen Bestätigung.

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II Preise

  1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Werk ohne Skonto und sonstige Nachlässe zuzüglich Umsatzsteuer. Überführungs- und Transportkosten werden zusätzlich berechnet. Bei einem Nettorechnungsbetrag über 250 € erfolgt die Lieferung von Autozubehör frei Haus.
  2. Bei Nettobestellwerten unter 50 € ist ein Mindermengenzuschlag von 10 € zu entrichten.
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III Zahlung/Zahlungsverzug

  1. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 45 Tagen netto Kasse bzw. innerhalb von 30 Tagen mit Abzug von 2 % Skonto. Etwaige Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Käufers.
  2. Im Falle des Zahlungsverzuges (ab dem 46. Tag nach Rechnungsdatum) sind neben dem Rechnungsbetrag Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig.
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IV Lieferung und Lieferungsverzug

  1. Die angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Bei einer PKW-Bestellung beträgt die Lieferzeit zwei Monate.
  2. Nach Überschreitung eines Liefertermins um mehr als 6 Wochen kann der Käufer den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Der Käufer kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Käufer kann im Fall des Verzugs dem Verkäufer auch schriftlich eine Nachfrist einräumen mit dem Hinweis, dass er die Annahme nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
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V Annahmeverzug

  1. Nimmt ein Käufer die Ware schuldhaft nicht an, so sind sämtliche Kosten, die durch die Annahmeverweigerung entstehen, von ihm zu tragen. Unsere Forderung aus der betreffenden Warenlieferung bleibt bestehen. Wir behalten uns das Recht auf Durchführung eines Selbsthilfeverkaufes vor.
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VI Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
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VII Gewährleistung

  1. Der Käufer hat Anspruch auf Lieferung einwandfreier Ware. Offene Mängel sind unverzüglich nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel sofort nach deren Entdeckung, jedoch spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Bei mangelhafter Lieferung behalten wir uns das Recht auf Nacherfüllung durch Nachbesserung (maximal zwei Mal) oder der Lieferung einwandfreier Ware vor. Sollten wir unserer Verpflichtung nicht nachkommen, so hat der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von sechs Wochen das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

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VIII Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Bebra, Gerichtsstand ist Rotenburg a. d. Fulda.